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Förderfähige Personen sind:

Wer wird gefördert? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen, zählen Sie zum Kreis der Förderberechtigten bei der privaten Zusatzvorsorge. Folgende Gruppen werden mit Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug gefördert:

1. Rentenversicherungspflichtige (auch im öffentlichen Dienst)

2. Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger
3. Bezieher von Lohnersatzleistungen (einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht)

4. nicht erwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
5. geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben

6. Wehr- und Zivildienstleistende

7. pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Handwerker)
8. Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte

9. nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
10. Bezieher von Vorruhestandsgeld und Altersübergangsgeld

Nicht gefördert werden:

1. Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

2. geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten

3. Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen

4. Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung

5. Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen

6. nicht Erwerbstätige (Ausnahme: Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten)

7. Arbeitnehmer, die einem Zusatzversorgungssystem angehören, das Anspruch auf eine beamtenähnliche Gesamtversorgung gewährt (dies betrifft nicht mehr den öffentlichen Dienst)

Allerdings können auch diese Berufsgruppen beim Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge staatlich unterstützt werden, wenn der Ehepartner zu den Förderrente-Berechtigten gehört und sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: Tel. 06181 / 6731-0